• Fairsicherung ® Die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

sollten Sie immer dann abschließen, wenn Sie sog. "erlaubnisfreie Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG*" anbieten.

Der Vertrag schützt Sie unter anderem vor den finanziellen Folgen einer Pflichtverletzungen wie z.B.

  • Fristversäumnisse bei Sozialleistungen
  • Unterhalt
  • Prozessführung
  • allg. Vermögenssorge

Die Preise richten sich nach der gewählten Deckungssummen.

Wir bieten wahlweise 50.000 oder 100.000 Euro an.

Bei einer festen Eigenbeteiligung von 50 Euro im Schadenfall werden

  • 88,40 Euro bei 50.000 Euro und
  • 117,80 Euro bei 100.000 Euro

berechnet.

§ 5 RDG (Gesetz über aussergerichtliche Rechtsdienstleistungen)

(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätig-keit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.

(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden: Testamentsvollstreckung, Haus- und Wohnungsverwaltung, Fördermittelberatung.