• Fairsicherung ® Die Marke der unverwechselbaren Beratung und Betreuung für Versicherungen und Finanzen

Bei der Wahl Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse beraten wir Sie. 

Mit unseren Vergleichsrechnern finden wir die für Sie optimale Krankenkasse. 

Rufen Sie uns jetzt unter 0761 80 60 82 für Ihren persönlichen Vergleich an.

Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.

Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.

Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.

Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl  offen.

Auch bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich; die freiwilligen oder zusätzlichen Leistungen der Kassen unterscheiden sich erheblich.

Wir können alle gesetzlichen Krankenkassen vergleichen und an Sie vermitteln; inkl Umzugsservice: Für eine Beratung rufen Sie uns an 0761 80 60 80

Die BKK VBU ist zusammen mit der Securvita führend im Bereich der Kostenübernahme bei alternativen Behandlungsformen und der Homöopathie.

Die VBU bietet zusammen mit der Halleschen einen Exklusivvertrag für die Kostenübernahme von heilpraktikerkosten an. 

 

Antrag VBU und Hallesche

Bedingungen Hallesche Heilpraktikerversicherung

Antrag Securvita

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.

Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse frei, da sie als Berufsgruppen nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.

Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamten, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.

Aus der unglaublichen Vielfalt der Versicherer und Tarife finden wir die für Ihre Situation und Bedarf die beste Lösung! Herr Schlicher-von Ulardt berät Sie ausführlich. Telefon 0761 80 60 82

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gesetzlich krankenversichert. 

Damit sind Sie im Krankheitsfall grundsätzlich gut abgesichert. Jedoch gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Leistungslücken und -grenzen. 

Wer einen besseren Versicherungsschutz wünscht, kann die GKV-Leistungen nach individuellen Bedürfnissen durch ambulante und stationäre Zusatztarife der privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzen.

Die Versicherer bieten folgende Bereiche an:

  • Zahn

  • Heilpraktiker

  • Krankenhaus

  • Ambulant (inkl. Brille und Heilpraktiker)

  • Pflegezusatz (Pflegetagegeld oder Kostenerstattung)
  • Auslandsreisen

Als Ihr FAIRsicherungsmakler finden wir aus mehreren 100 Tarifen und Angeboten den für Sie besten Tarif. Wir können alle Testsieger aus Stiftung Warentest beraten und vermitteln.

Ein Anruf genügt: 0761 80 60 80

 

Ihre Lohnfortzahlung endet in der Regel 6 Wochen nach der ersten Krankmeldung.  Das Krankentagegeld der Krankenkassen ist deutlich geringer als Ihr Einkommen. Es  beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.

Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt. 

Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Differenz zwischen letztem Netto und Krankentagegeld hoch sein.

Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenkasse können Sie sich die Lücken ausgleichen lassen - wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80

Grundsätzlich ist die Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung etabliert. Trotz umfassender Leistungen fehlt es häufig an der Kostenübernahme. 

Die private Pflegeversicherung als Tagegeld- oder Kostenübernahmevariante schützt Sie vor finanzieller Überforderung.

Und hier gilt immer: Kinder haften für Ihre Eltern. 

 

 

Wenn einer eine Reise tut......

Es sei keinem gewünscht und doch kann es vorkommen, dass sich kurz vor Reise- oder Seminar-/ Fortbildungsbeginn oder auch während der bereits begonnenen eine Situation einstellt, die den Reiseantritt oder die Fortsetzung unmöglich macht.

Von der klassischen Auslandskrankenversicherung bis zur Reiserücktritts- oder Abbruchversicherung: Wir finden immer den besten und passendsten Tarif für Sie und Ihre Familie: Damit Ihr urlaub zumindest finanziell nicht ins Wasser fällt. 

Beratung und Abschluss unter 0761 80 60 80

Direktabschluß für Deutsche im Ausland

Direktabschluß für ausländische Gäste in Deutschland

 

 

Die Seminar-Versicherung ersetzt:

Stornokosten, wenn Sie das Seminar aus versichertem Grund nicht antreten können oder stornieren müssen.

Sämtliche gebuchten Reise- und Unterkunftskosten sowie zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten, wenn Sie das Seminar verspätet antreten.

Sie sind mit der Seminar-Rücktrittsversicherung geschützt:

  • bei einer schweren Unfallverletzung,
  • bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung oder
  • bei Tod eines nahen Angehörigen
  • bei Bruch von Prothesen
  • im Falle einer Impfunverträglichkeit
  • bei einer betriebsbedingten Kündigung
  • bei Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
  • im Falle eines Arbeitsplatzwechsels, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler- und Studentenschutz: bei einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit
  • bei einem erheblichen Schaden an Ihrem Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • bei einer unerwarteten Einberufung zu einer Wehrübung
  • bei einer gerichtlichen Vorladung, auch wenn Ihnen ein Scheidungsantrag zugeht

 

Abschluss: Sprechen Sie uns an!