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Mit unseren Vergleich
srechnern finden wir die für Sie optimale Krankenkasse.
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an.Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Auch bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich
; die freiwilligen oder zusätzlichen Leistungen der Kassen unterscheiden sich erheblich.
Wir können alle gesetzlichen Krankenkassen Vergleich
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Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse frei, da sie als Berufsgruppen nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich
zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamten, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
Aus der unglaublichen Vielfalt der Versicherer und Tarife finden wir die für Ihre Situation und Bedarf die beste Lösung! Herr Schlicher-von Ulardt berät Sie ausführlich. Telefon 0761 80 60 82
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an.Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich
, bei dem der Fokus auf die Höhe der Zusatzbeiträge und die Leistungen, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen, gelegt werden sollte.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse grundsätzlich frei, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich
zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamte, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
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