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Suchergebnisse für den Begriff Personen

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Bei einem freiberuflich Tätigen ist die Absicherung der Tätigkeit im Vordergrund. Das sog. Betriebsgrundstück, etwa ein Ladengeschäft oder eine Werkstatt ist oft gar nicht vorhanden.

Egal ob Sie Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieur, Heilpraktiker oder IT-Dienstleister sind: Sie brauchen eine gute Berufshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Prüfung eines Vorwurfs gegen Sie und bezahlt die durch Sie verursachten Schäden.

Als Freiberufler haften Sie für Fehler, die Ihnen bei Ihrer Berufsausübung unterlaufen können.

Wenn ein Grafiker fehlerhaft arbeitet oder der Heilpraktiker einen Patienten falsch behandelt, können in der Folge sehr hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Für alle verschuldete Schäden haften Freiberufler nach geltendem Recht in unbegrenzter Höhe und für unbegrenzte Zeit. So kann auch eine kleine Unachtsamkeit existenzgefährdend werden.

Neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden kann auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll werden. Insbesondere Kammerberufe oder beratende oder gutachterliche Tätigkeiten setzen häufig eine solche Police voraus. 

Wir vergleichen die Angebote aller Versicherer und finden die für Sie beste Police. Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80

Wir beraten Sie zu Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. 

Die Berufshaftpflicht wird von Selbständigen und Freiberuflern abgeschlossen, die vorwiegend beratend tätig sind. 

Dies ergänzend wird die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wenn Sie Handwerker sind oder Handel treiben, aber auch im Bereich IT und Medien oder Heilwesen tätig sind. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht wird abgeschlossen von Selbständigen und Freiberuflern, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend tätig sind und die immer wieder auch mit dem Vermögen Ihrer KundInnen umgehen müssen wie zum Beispiel Anwälte, Steuerberater, IT-Berater, freie Sozialberufe, Berufsbetreuer usw.

Eine Berufs- oder Betriebshaft­pflicht­versicherung bezahlt Personen- oder Sachschäden. Ohne eine Berufshaft­pflicht­versicherung kann eine Unacht­samkeit  den finanziellen Ruin bedeuten.

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftung sowie den finanziellen Ausgleich der Geschädigten und er wird je nach Sachlage auch die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche tragen.

Einen genau auf Ihre Tätigkeit zugeschnittene Lösung erhalten Sie bei uns. 

Rufen Sie uns an: Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 0761 80 60 80 und natürlich persönlich.

Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/gewerbekunden/haftpflichtversicherung/ Treffer-Übereinstimmung: 0,08

Versicherungen für Vereine schützen Vorstand und ehrenamtliche Mitglieder vor finanziellen Folgen einer Unachtsamkeit, Veranstaltungen bis Vermögensschäden

Vereinsmitglieder haften nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches vollumfänglich für während Ihrer (ehrenamtlichen) Tätigkeit  entstandenen Personen- oder Sachschäden.

Die Vereinshaftpflicht prüft den Schadenfall und übernimmt bei entsprechend schuldhaftem Verhalten für satzungsgemäß ausgeführte Tätigkeiten die entstandenen Kosten bei Personen- und Sachschäden.

Die Haftung der Organe eines Vereins wie zum Beispiel der Vorstand geht über die Personen- und Sachschäden hinaus. Hier können auch sog. Vermögensschäden eintreten. Lesen Sie weiter.

Wir unterstützen Ihre Arbeit mit durchdachten, individuell abgestimmten und sehr preis-werten Versicherungen, denn: Ihr verfügbares Geld sollte in Ihre Projekte und nicht in Versicherungen fließen.

Ihre Beratung vereinbaren Sie unter 0761 80 60 80. 

 

Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/vereine/haftpflicht-fuer-vereine/ Treffer-Übereinstimmung: 0,04

Ihre neue berufliche Tätigkeit ist umfangreich und vielfältig.

Jede Tätigkeit, insbesondere aber die Arbeit mit Menschen, bedeutet auch Verantwortung zu übernehmen.

Sie arbeiten achtsam, sorgfältig und gewissenhaft.

Trotz aller Umsichtigkeit kann es während der beruflichen Tätigkeit zu Schadenfällen an betreuten Personen oder deren Eigentum kommen.

…. und Lösungen

Die Berufshaftpflicht der Seniorenassistenz bietet umfangreichen Schutz bei allen möglichen Schadenfällen mit einer Deckungssumme von 6 Millionen Euro.

Mit dieser Versicherung sind sowohl Personen- als auch Sachschäden, die während Ihrer beruflichen Tätigkeit als Seniorenassistent/in passieren und für die Sie die Verantwortung tragen, versichert.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an.
Die brauchen Sie immer dann, wenn Sie auch finanzielle Dinge Ihrer Seniorinnen und Senioren regeln (gemäß §5 RDG)

Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/seniorenassistenz/was-sie-versichern-koennen/ Treffer-Übereinstimmung: 0,03

Im Schadenfall überprüft der Versicherer die Rechtmäßigkeit der Forderung und übernimmt dann

  • entweder die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche inkl. möglicher Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten oder
  • er bezahlt die berechtigte Forderung an die Geschädigten.

Insbesondere werden erstattet:

  • Personenschäden (bis zur Deckungssumme*)
  • Sachschäden (bis zur Deckungssumme*)
  • Schlüsselschäden (bis 30.000 Euro)
  • Bürohaftpflicht inkl. Mietsachschäden bis zur Deckungssumme*
  • Schäden an fremdem Eigentum während der Betreuung und bei Besorgungen für die Senioren bis zur Deckungssumme*
  • Immer inkl. einer Privathaftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie (auch hier steht die Deckungssumme* zur Verfügung)

(* Die Deckungssumme beträgt für Personen- und Sachschäden sowohl in der Berufs- als auch in der Privathaftpflichtversicherung 6 Millionen Euro.)

Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/seniorenassistenz/wie-die-leistungen-aussehen/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02

Unser Rahmenvertrag mit dem DBFG besteht seit Juli 2018. 

Wir freuen uns sehr, mit diesen besonders umfangreich und preis-werten Angeboten das Wirken aller Freien Gesundheitsberufe zu unterstützen.

Versichert werden können Mitglieder

  • der dort unterrichteten Ausbildungen wie zum Beispiel Vitaltherapeut, Biopraktiker oder Heilberater sowie alle Praktizierenden der Methoden der freien Gesundheitsberufe

Weitere Tätigkeiten sind in der Regel problemlos und in den meisten Fällen kostenneutral mitversichert.

 

Hier die Fakten:

Deckungssummen 6 Millionen Euro 

für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Jahresprämie Berufshaftpflicht 115,70 Euro*

Jahresprämie Berufshaftpflicht inklusive Privathaftpflicht für die ganze Familie 168,18* 

* pro Jahr inkl. Versicherungssteuer

 

Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/versicherungen-fuer-das-heilwesen/dbfg/ Treffer-Übereinstimmung: 0,02