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Haftpflichtversicherung - die müssen Sie haben.

Wir beraten Sie zu Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. 

Die Berufshaftpflicht wird von Selbständigen und Freiberuflern abgeschlossen, die vorwiegend beratend tätig sind. 

Dies ergänzend wird die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, wenn Sie Handwerker sind oder Handel treiben, aber auch im Bereich IT und Medien oder Heilwesen tätig sind. 

Die Vermögensschadenhaftpflicht wird abgeschlossen von Selbständigen und Freiberuflern, die beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend tätig sind und die immer wieder auch mit dem Vermögen Ihrer KundInnen umgehen müssen wie zum Beispiel Anwälte, Steuerberater, IT-Berater, freie Sozialberufe, Berufsbetreuer usw.

Eine Berufs- oder Betriebshaft­pflicht­versicherung bezahlt Personen- oder Sachschäden. Ohne eine Berufshaft­pflicht­versicherung kann eine Unacht­samkeit  den finanziellen Ruin bedeuten.

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Prüfung der Haftung sowie den finanziellen Ausgleich der Geschädigten und er wird je nach Sachlage auch die Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche tragen.

Einen genau auf Ihre Tätigkeit zugeschnittene Lösung erhalten Sie bei uns. 

Rufen Sie uns an: Wir beraten Sie gerne telefonisch unter 0761 80 60 80 und natürlich persönlich.

Bei einem freiberuflich Tätigen ist die Absicherung der Tätigkeit im Vordergrund. Das sog. Betriebsgrundstück, etwa ein Ladengeschäft oder eine Werkstatt ist oft gar nicht vorhanden.

Egal ob Sie Arzt, Rechtsanwalt, Ingenieur, Heilpraktiker oder IT-Dienstleister sind: Sie brauchen eine gute Berufshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Prüfung eines Vorwurfs gegen Sie und bezahlt die durch Sie verursachten Schäden.

Als Freiberufler haften Sie für Fehler, die Ihnen bei Ihrer Berufsausübung unterlaufen können.

Wenn ein Grafiker fehlerhaft arbeitet oder der Heilpraktiker einen Patienten falsch behandelt, können in der Folge sehr hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Für alle verschuldete Schäden haften Freiberufler nach geltendem Recht in unbegrenzter Höhe und für unbegrenzte Zeit. So kann auch eine kleine Unachtsamkeit existenzgefährdend werden.

Neben der Absicherung von Personen- und Sachschäden kann auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll werden. Insbesondere Kammerberufe oder beratende oder gutachterliche Tätigkeiten setzen häufig eine solche Police voraus. 

Wir vergleichen die Angebote aller Versicherer und finden die für Sie beste Police. Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80

Bei einer selbständigen Tätigkeit ist sowohl die Tätigkeit als auch das sog. Betriebsgrundstück, etwa ein Ladengeschäft oder eine Werkstatt zu versichern.

Egal ob Sie Schreiner, Ladenbesitzer, Landschaftsgärtner unterwegs sind: Sie brauchen eine gute Betriebshaftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Prüfung eines Vorwurfs gegen Sie und bezahlt die durch Sie verursachten Schäden. Denn: Als Selbständiger haften Sie für Fehler, die Ihnen bei Ihrer Berufsausübung unterlaufen können.

Wenn ein vom Schreiner gebaute Treppe bricht oder der Kunde im Ladengeschäft ausrutscht: Hier können in der Folge sehr hohe Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. 

Für alle verschuldete Schäden haften Selbständige nach geltendem Recht in unbegrenzter Höhe und für unbegrenzte Zeit. So kann auch eine kleine Unachtsamkeit existenzgefährdend werden.

Die  Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird hier in der Regel nicht benötigt. 

Wir beraten Sie kompetent und individuell: Telefon 0761 80 60 80